Gemeinsam zur Lösung

Privatgutachten

Privatgutachten werden außergerichtlich für eine Person oder ein Unternehmen erarbeitet und dienen der Klärung verschiedener Sachverhalte im privatrechtlichen Vertragsverhältnis.

 

verwandte Bezeichnungen :

 - Parteigutachten

 - außergerichtliches Gutachten

 

Ziel : Fachliche Beratung und event. 

          Hilfe zur Entscheidungsfindung

          für den Auftraggeber.

 

Gerichtsgutachten

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wurde durch die Kammer vereidigt und hat sich verpflichtet Neutral und Objektiv zu handeln. Der Begriff ist rechtlich geschützt. Der Sachverständige leistet in Gerichtsverfahren eine Art Hilfestellung um unter fachlichen und technischen Gesichtspunkten Fragen zur Entscheidungsfindung für das Gericht zur Verfügung zu stellen.

Schiedsgutachten

Durch eine dritte Person ( Gutachter ) können zwei Parteien rechtliche Streitigkeiten, einzelne Rechts und Tatsachen fragen verbindlich klären lassen. Die beiden Parteien treffen hierzu eine Vereinbarung.


Schweigepflicht


Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist verpflichtet die Schweigepflicht gegenüber dritten wirken zu lassen. Das erstellte Gutachten oder auch Informationen aus dem Gutachten ist Teil  der Schweigepflicht.